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Hinweisgebersystem

Als Unternehmen legen wir großen Wert auf Transparenz, Integrität und die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Das Ziel unseres Hinweisgebersystems ist es, Mitarbeitern und externen Parteien eine sichere und vertrauliche Möglichkeit zu bieten, Bedenken oder Verdachtsmomente bezüglich möglicher Verstöße gegen Gesetze, Unternehmensrichtlinien oder ethische Standards zu melden. Durch die Einrichtung eines Hinweisgebersystems sollen potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und angegangen werden, um Schäden für das Unternehmen zu minimieren und die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien zu gewährleisten. Das System soll auch dazu beitragen, eine offene und transparente Unternehmenskultur zu fördern, in der Bedenken ernst genommen und angemessen behandelt werden.

WER kann Vorfälle melden?

Alle Beschäftigten des ReAL Verbundes, Geschäftspartner und Dritte weltweit.

WAS kann gemeldet werden?

Risiken und Verstöße bzw. bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen Gesetze, gegen intern festgelegte Verhaltensregeln des ReAL Verbundes sowie weitere Missstände im Unternehmen und entlang der Wertschöpfungskette.

WIE kann gemeldet werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einen Hinweis zu geben:

  • per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • schriftlich an ReAL gGmbH, Hinweisgeberschutz, Schulgraben 2, 83646 Bad Tölz oder
  • persönlich bei Markus Langenbucher, Qualitätsmanagement

Vertraulichkeit der Hinweise:

Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Identität des Hinweisgebers wird nur dann offenbart, wenn dies gesetzlich erforderlich ist oder der Hinweisgeber ausdrücklich zustimmt.
Wir dulden keine Repressalien gegen Mitarbeiter, die in gutem Glauben einen Hinweis geben. Jeder Versuch, den Hinweisgeber zu benachteiligen oder zu schikanieren, wird ernsthaft geahndet.
Alle Hinweise werden im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung behandelt.
Wie läuft die Bearbeitung von Hinweisen ab?

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